Entscheidungsstichwort (Thema)
Richterablehnung, Urteilsgründe als Befangenheitsgrund
Leitsatz (NV)
Ausführungen eines Gerichts in einem Urteil können nachträglich regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen. Ist die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs offensichtlich unbegründet, darf der BFH über die Beschwerde auch dann in der Sache entscheiden, wenn die abgelehnten Richter zu Unrecht an der Zurückweisung mitgewirkt haben.
Normenkette
FGO § 51; ZPO §§ 42, 45 Abs. 1, § 46
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 25.07.1997 - VI B 68/97 (NV); BFH/NV 1998, 61
Fundstellen
Dokument-Index HI1132952 |
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