Entscheidungsstichwort (Thema)

Richterablehnung, Urteilsgründe als Befangenheitsgrund

 

Leitsatz (NV)

Ausführungen eines Gerichts in einem Urteil können nachträglich regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen. Ist die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs offensichtlich unbegründet, darf der BFH über die Beschwerde auch dann in der Sache entscheiden, wenn die abgelehnten Richter zu Unrecht an der Zurückweisung mitgewirkt haben.

 

Normenkette

FGO § 51; ZPO §§ 42, 45 Abs. 1, § 46

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 25.07.1997 - VI B 68/97 (NV); BFH/NV 1998, 61

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132952

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