Leitsatz (amtlich)

Gegen die Entschließung des FG, der Beschwerde nicht abzuhelfen, ist keine besondere Beschwerde gegeben.

 

Normenkette

FGO §§ 128, 130 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 69655

BStBl II 1972, 575

BFHE 1972, 333

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