Entscheidungsstichwort (Thema)
Bei Minderjährigen ist grundsätzlich Bevollmächtigung durch beide Elternteile erforderlich
Leitsatz (NV)
1. Prozeßvollmacht kann nachgereicht werden. Die vorangegangenen Prozeßhandlungen werden dadurch (rückwirkend) wirksam.
2. Obliegt die gesetzliche Vertretung eines beschränkt geschäftsfähigen Klägers beiden Elternteilen, so ist auch eine von beiden unterzeichnete Prozeßvollmacht dem Gericht vorzulegen.
Normenkette
BGB §§ 106, 1629; FGO § 62 Abs. 1, 3; ZPO § 80 ff.
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 26.06.1986 - VIII R 143/85 (NV); BFH/NV 1986, 747
Fundstellen
Dokument-Index HI1132218 |
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