Entscheidungsstichwort (Thema)

Bei Minderjährigen ist grundsätzlich Bevollmächtigung durch beide Elternteile erforderlich

 

Leitsatz (NV)

1. Prozeßvollmacht kann nachgereicht werden. Die vorangegangenen Prozeßhandlungen werden dadurch (rückwirkend) wirksam.

2. Obliegt die gesetzliche Vertretung eines beschränkt geschäftsfähigen Klägers beiden Elternteilen, so ist auch eine von beiden unterzeichnete Prozeßvollmacht dem Gericht vorzulegen.

 

Normenkette

BGB §§ 106, 1629; FGO § 62 Abs. 1, 3; ZPO § 80 ff.

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 26.06.1986 - VIII R 143/85 (NV); BFH/NV 1986, 747

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132218

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