Entscheidungsstichwort (Thema)

Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des BFH - Streitwert in Verfahren über die Erteilung einer Ursprungsbescheinigung

 

Leitsatz (NV)

Der Streitwert in Verfahren über die Erteilung der Ursprungsbescheinigung gemäß § 8 BerlinFG wird durch die Höhe des Anspruchs auf Kürzung der geschuldeten Umsatzsteuer bestimmt.

 

Normenkette

GKG § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 1; BerlinFG § 8 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 27.06.1990 - V E 2/90 (NV); BFH/NV 1991, 108

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132479

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