Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertretungszwang für Wiederaufnahmeantrag
Leitsatz (NV)
Vertretungszwang besteht auch für einen beim BFH zu stellenden Wiederaufnahmeantrag. Wird die Wiederaufnahme gegenüber einem rechtskräftigen Beschluß begehrt, ist auch durch Beschluß zu entscheiden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 419550 |
BFH/NV 1994, 254 |
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