Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertretungszwang für Wiederaufnahmeantrag

 

Leitsatz (NV)

Vertretungszwang besteht auch für einen beim BFH zu stellenden Wiederaufnahmeantrag. Wird die Wiederaufnahme gegenüber einem rechtskräftigen Beschluß begehrt, ist auch durch Beschluß zu entscheiden.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 419550

BFH/NV 1994, 254

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