Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegungsvoraussetzungen zur hinreichenden Aussicht auf Erfolg einer Klage

 

Leitsatz (NV)

Hat das FG eine Klage durch Gerichtsbescheid als unzulässig beurteilt, weil der Gegenstand des Klagebegehrens nicht innerhalb der gesetzten Ausschlußfrist bezeichnet wurde, kann -- nach Antrag auf mündliche Verhandlung -- die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf PKH für das noch anhängige Klageverfahren nicht zur "hinreichenden Aussicht auf Erfolg" der Klage führen, wenn nicht vorgetragen wird, welche bereits bei Fristsetzung zugänglichen Unterlagen zur Bestimmung des Gegenstands der Klage das FG hätte berücksichtigen müssen.

 

Normenkette

ZPO § 114; FGO §§ 142, 65 Abs. 1-2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.12.1998 - V B 98/98 (NV); BFH/NV 1999, 813

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133062

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