Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegungsvoraussetzungen zur hinreichenden Aussicht auf Erfolg einer Klage
Leitsatz (NV)
Hat das FG eine Klage durch Gerichtsbescheid als unzulässig beurteilt, weil der Gegenstand des Klagebegehrens nicht innerhalb der gesetzten Ausschlußfrist bezeichnet wurde, kann -- nach Antrag auf mündliche Verhandlung -- die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf PKH für das noch anhängige Klageverfahren nicht zur "hinreichenden Aussicht auf Erfolg" der Klage führen, wenn nicht vorgetragen wird, welche bereits bei Fristsetzung zugänglichen Unterlagen zur Bestimmung des Gegenstands der Klage das FG hätte berücksichtigen müssen.
Normenkette
ZPO § 114; FGO §§ 142, 65 Abs. 1-2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.12.1998 - V B 98/98 (NV); BFH/NV 1999, 813
Fundstellen
Dokument-Index HI1133062 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen