Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertungswahlrecht beim Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich; kein Zwang zur Übernahme der Viehdurchschnittswerte; Absetzungen für Abnutzungen für Milchkühe unter Berücksichtigung des Schlachtwertes

 

Leitsatz (NV)

1. Geht ein Landwirt von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG zum Bestandsvergleich über, so kann er die für die Bewertung des Viehbestandes in der Übergangsbilanz und in den Folgebilanzen maßgeblichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen einer Gruppenbewertung ermitteln. Hierbei kann auf Wertermittlungen in Musterbetrieben zurückgegriffen werden. Zur Übernahme von Durchschnittswerten der Finanzverwaltung ist er nicht verpflichtet.

2. Für Milchkühe sind AfA abzusetzen. Hierbei ist ein nach Beendigung der Nutzung verbleibender Schlachtwert zu berücksichtigen.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1, §§ 13, 7 Abs. 1 S. 1; HGB § 240 Abs. 4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 01.10.1992 - IV R 98/91 (NV); BFH/NV 1994, 533

 

Fundstellen

Haufe-Index 1132616

BFH/NV 1993, 6

BFHE 1993, 180

BB 1993, 40

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