Entscheidungsstichwort (Thema)

Genehmigung von Verfahrenshandlungen vollmachtloser Vertreter

 

Leitsatz (NV)

1. Gibt das FA einen Steuerbescheid einem nicht empfangsbevollmächtigten Dritten bekannt, der auch in einem anschließenden Einspruchsverfahren und Klageverfahren als vollmachtloser Vertreter auftritt, kann der Steuerpflichtige die Rechtsbehelfsführung und Prozessführung des Dritten genehmigen, ohne zugleich die Empfangnahme des Steuerbescheids durch diesen genehmigen zu müssen.

2. Die Genehmigung von Verfahrenshandlungen vollmachtloser Vertreter kann auf einen in sich geschlossenen Verfahrensabschnitt beschränkt werden, wie ihn das behördliche Einspruchsverfahren oder eine Instanz des gerichtlichen Verfahrens darstellt.

3. Die Grundsätze über die Vollmachten kraft Rechtsscheins sind auch im steuerlichen Verwaltungsverfahren anzuwenden.

 

Normenkette

AO 1977 § 80 Abs. 1 S. 2, § 122 Abs. 1 S. 3; ZPO §§ 83, 89

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 30.01.2004; Aktenzeichen III 81/02)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1345172

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge