Entscheidungsstichwort (Thema)
Genehmigung von Verfahrenshandlungen vollmachtloser Vertreter
Leitsatz (NV)
1. Gibt das FA einen Steuerbescheid einem nicht empfangsbevollmächtigten Dritten bekannt, der auch in einem anschließenden Einspruchsverfahren und Klageverfahren als vollmachtloser Vertreter auftritt, kann der Steuerpflichtige die Rechtsbehelfsführung und Prozessführung des Dritten genehmigen, ohne zugleich die Empfangnahme des Steuerbescheids durch diesen genehmigen zu müssen.
2. Die Genehmigung von Verfahrenshandlungen vollmachtloser Vertreter kann auf einen in sich geschlossenen Verfahrensabschnitt beschränkt werden, wie ihn das behördliche Einspruchsverfahren oder eine Instanz des gerichtlichen Verfahrens darstellt.
3. Die Grundsätze über die Vollmachten kraft Rechtsscheins sind auch im steuerlichen Verwaltungsverfahren anzuwenden.
Normenkette
AO 1977 § 80 Abs. 1 S. 2, § 122 Abs. 1 S. 3; ZPO §§ 83, 89
Verfahrensgang
Fundstellen
Dokument-Index HI1345172 |
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