Entscheidungsstichwort (Thema)

Verzögerte Abfassung der Entscheidungsgründe als wesentlicher Verfahrensmangel i.S. v. §§ 119 Nr. 6, 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO

 

Leitsatz (NV)

Liegen zwischen der Verkündung eines Urteils oder - bei Zustellung an Verkündungs Statt - zwischen dem Ende der Zweiwochenfrist nach § 104 Abs. 2 FGO und der Übergabe des vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle weniger als zwölf Monate, jedoch mehr als fünf Monate, so liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO jedenfalls dann vor, wenn neben dem Zeitmoment weitere Umstände dafür sprechen, daß die Entscheidungsgründe als Folge ihrer verzögerten Abfassung das Ergebnis der mündlichen Verhandlung und Beratung nicht zuverlässig wiedergeben.

 

Normenkette

FGO § 119 Nr. 6, § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 104 Abs. 2, § 105 Abs. 4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 03.06.1992 - II R 112/89 (NV); BFH/NV 1993, 35

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132597

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