Leitsatz (amtlich)
Ein Grundstück wird nicht zur Vermeidung einer Umlegung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStBBauG NW erworben, wenn statt eines Grundstücks tausch vertrages bewußt zwei Grundstückskaufverträge abgeschlossen werden.
Normenkette
GrEStBBauG NW § 1 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 45 ff.
Fundstellen
Haufe-Index 73233 |
BStBl II 1979, 682 |
BFHE 1979, 272 |
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