Leitsatz (amtlich)

Ein Grundstück wird nicht zur Vermeidung einer Umlegung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStBBauG NW erworben, wenn statt eines Grundstücks tausch vertrages bewußt zwei Grundstückskaufverträge abgeschlossen werden.

 

Normenkette

GrEStBBauG NW § 1 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 45 ff.

 

Fundstellen

Haufe-Index 73233

BStBl II 1979, 682

BFHE 1979, 272

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