Entscheidungsstichwort (Thema)
Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei mehreren Verträgen / Grundstück mit noch zu errichtendem Fertighaus
Leitsatz (NV)
1. Erwirbt jemand ein Grundstück und schließt in derselben notariellen Urkunde einen Vertrag über den Kellerausbau mit einer GmbH ab, bei der der Grundstücksveräußerer Gesellschafter-Geschäftsführer ist, so ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück mit ausgebautem Keller.
2. Schließt jemand erst die zur Errichtung eines Fertighauses notwendigen Verträge ab und dann den Grundstückskaufvertrag, so kann Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück sein, wenn vertragliche Beziehungen zwischen den Personen auf der Veräußererseite bestehen.
Normenkette
GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 06.12.1989 - II R 72/87 (NV); BFH/NV 1991, 344
Fundstellen
Dokument-Index HI1132443 |
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