Entscheidungsstichwort (Thema)

Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei mehreren Verträgen / Grundstück mit noch zu errichtendem Fertighaus

 

Leitsatz (NV)

1. Erwirbt jemand ein Grundstück und schließt in derselben notariellen Urkunde einen Vertrag über den Kellerausbau mit einer GmbH ab, bei der der Grundstücksveräußerer Gesellschafter-Geschäftsführer ist, so ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück mit ausgebautem Keller.

2. Schließt jemand erst die zur Errichtung eines Fertighauses notwendigen Verträge ab und dann den Grundstückskaufvertrag, so kann Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück sein, wenn vertragliche Beziehungen zwischen den Personen auf der Veräußererseite bestehen.

 

Normenkette

GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 06.12.1989 - II R 72/87 (NV); BFH/NV 1991, 344

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132443

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