Leitsatz (amtlich)
Für die Klage gegen die Rücknahme der Bewilligung einer Erstattung in Form abschöpfungsfreier Einfuhr ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Gründe
Aus den Gründen:
...
Die Revision hat Erfolg.
Für die Klage war der Finanzrechtsweg auch hinsichtlich des Widerrufs der in der Einfuhrgenehmigung gewährten Abschöpfungsfreiheit der Einfuhr gegeben. Denn die Gewährung der abschöpfungsfreien Einfuhr stellt eine Form der Erstattung dar (§ 4 ErstVO). Damit handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Erstattungen im Sinne von § 10a des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des EWG-Rates vom 26. Juli 1962 (BGBl I, 455, BZBl 1962, 643).
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Fundstellen
Haufe-Index 68905 |
BStBl II 1970, 256 |
BFHE 1970, 120 |
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