Entscheidungsstichwort (Thema)
Formwechsel eines Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar
Leitsatz (NV)
Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 05.10.2005; Aktenzeichen 4 K 5249/03 Erb) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1778485 |
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