Entscheidungsstichwort (Thema)

Formwechsel eines Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar

 

Leitsatz (NV)

Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.

 

Normenkette

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 05.10.2005; Aktenzeichen 4 K 5249/03 Erb)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1778485

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