Leitsatz (amtlich)

Es bedarf keiner Nachholung einer ordnungsmäßigen Lehrzeit im steuerberatenden, wirtschaftsberatenden oder kaufmännischen Beruf, wenn ein Bewerber ohne eine derartige Lehrzeit die Gehilfenprüfung erfolgreich abgelegt hat.

 

Normenkette

StBerG § 6 Abs. 1 Nr. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 557316

BStBl II 1969, 693

BFHE 1969, 256

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