Leitsatz (redaktionell)
Für die Frage, ob ein verarbeitendes Gewerbe vorliegt und die erhöhte Zulage von 25 % zu gewähren ist, ist auf den Berliner Gesamtbetrieb und nicht auf die Verhältnisse der einzelnen Betriebsstätte abzustellen.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 23.09.1983 - III R 177/81 (V)
Fundstellen
Dokument-Index HI1132119 |
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