Leitsatz (redaktionell)

Für die Frage, ob ein verarbeitendes Gewerbe vorliegt und die erhöhte Zulage von 25 % zu gewähren ist, ist auf den Berliner Gesamtbetrieb und nicht auf die Verhältnisse der einzelnen Betriebsstätte abzustellen.

 

Normenkette

BerlinFG § 19 Abs. 1 S. 4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 23.09.1983 - III R 177/81 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132119

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