Schlagwörter

Darlehenszinsen, Gesellschafterdarlehen, Personengesellschaft, Vermögensverwaltung

 

Rechtsfrage (Thema)

Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

Ist ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auf Grund der Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich nicht anzuerkennen, soweit der darlehensgebende Gesellschafter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; DBA RUS Art. 6 Abs. 1, 4

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 18.03.2021; Aktenzeichen 10 K 2756/19)

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