Schlagwörter
Darlehenszinsen, Gesellschafterdarlehen, Personengesellschaft, Vermögensverwaltung
Rechtsfrage (Thema)
Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft
Ist ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auf Grund der Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich nicht anzuerkennen, soweit der darlehensgebende Gesellschafter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; DBA RUS Art. 6 Abs. 1, 4
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 18.03.2021; Aktenzeichen 10 K 2756/19) |
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