Schlagwörter
Organschaft, Mehrabführung, Teilwertabschreibung
Rechtsfrage (Thema)
Körperschaftsteuergesetz: vororganschaftliche Mehrabführung
1. Kann eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben?
2. Darf für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
Verfahrensgang
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