Schlagwörter
Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Rechtsanwaltskosten, Nachlassverbindlichkeit
Rechtsfrage (Thema)
Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3; BGB § 2042
Verfahrensgang
FG Köln (Entscheidung vom 09.02.2023; Aktenzeichen 7 K 1362/21) |
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