Schlagwörter

Schenkungsteuer, Änderungsrahmen, Bindungswirkung, Antrag

 

Rechtsfrage (Thema)

Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am 21.03.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

ErbStG § 13a Abs. 8; AO § 351 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 27.10.2021; Aktenzeichen 3 K 2817/20 Erb)

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