Schlagwörter
Schenkungsteuer, Änderungsrahmen, Bindungswirkung, Antrag
Rechtsfrage (Thema)
Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am 21.03.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
ErbStG § 13a Abs. 8; AO § 351 Abs. 1
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 27.10.2021; Aktenzeichen 3 K 2817/20 Erb) |
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