Schlagwörter

Gewerbesteuermessbetrag, Hinzurechnung, Werbung, Vertrag, Werkvertrag, Mietverhältnis, Überlassung, Anlagevermögen

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Unterliegen Aufwendungen an Werbeträgeranbieter für die Durchführung von Werbekampagnen im Außenbereich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG?

2. Stellt das maßgebliche Vertragsverhältnis einen Werkvertrag, ein Mietverhältnis oder eine Rechteüberlassung dar?

3. Lässt sich eine Einordnung anhand der wirtschaftlichen Stellung und in der Folge anhand des Parteiwillens der Vertragsparteien bestimmen?

4. Kann anhand der Hauptleistung und des Schwerpunkts des Vertrages eine Abgrenzung zwischen Miet-/Pachtverträgen einerseits und Werkverträgen andererseits vorgenommen werden? Liegen abtrennbare Hauptleistungspflichten und in der Folge ein typengemischter Vertrag vor?

5. Können Werbeflächen als fiktionales Anlagevermögen qualifiziert werden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d; BGB §§ 535, 581, 631; GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. f.; HGB § 247 Abs. 2

 

Verfahrensgang

Hessisches FG (Urteil vom 11.05.2022; Aktenzeichen 8 K 365/17)

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