Schlagwörter

Feststellungsbescheid, Änderung, Feststellungsfrist, Folgebescheid, Festsetzungsverjährung

 

Rechtsfrage (Thema)

Setzt der Erlass eines Feststellungsbescheids im Anwendungsbereich des § 181 Abs. 5 AO die abschließende Feststellung voraus, für welche Folgesteuern welcher Feststellungsbeteiligter der Feststellungsbescheid Bindungswirkung entfaltet und für welche Steuern welcher Feststellungsbeteiligter die Festsetzungsfrist noch offen ist?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AO § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 181 Abs. 5, § 174 Abs. 3-4

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2021; Aktenzeichen 8 K 1764/18)

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