Schlagwörter

Organschaft, Tochtergesellschaft, Gewinnausschüttung, Freistellung, Ausland, Unionsrecht

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG) entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU–Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 40; KStG § 15 S. 1 Nr. 2, § 8b; EWGRL 435/90 Art. 4 Abs. 1 Buchst. a

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 22.09.2022; Aktenzeichen 1 K 17/20)

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