Schlagwörter

Feststellungsbescheid, Nichtigkeit, Ergänzungsbescheid, Offenbare Unrichtigkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist ein Feststellungsbescheid (teil)nichtig, soweit er der Personengesellschaft, die Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist, ein Ergebnis aus einer Beteiligung an sich selbst zuweist? Ist eine Feststellung auch dann im Sinne von § 179 Abs. 3 AO "unterblieben", wenn sie zwar in einem Feststellungsbescheid aufgeführt ist, ihr aber wegen einer insoweit vorliegenden Teilnichtigkeit keine Rechtswirkung zukommt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AO § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 125 Abs. 1, § 179 Abs. 3, §§ 129, 182 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 11.12.2023; Aktenzeichen 11 K 1766/14)

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