Schlagwörter
Steuerentlastung, Stromsteuer, Unternehmen, Ungleichbehandlung
Rechtsfrage (Thema)
Versagung der Steuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten:
1. Liegt bei der Versagung einer Steuerentlastung nach § 9b StromStG eine Ungleichbehandlung und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, wenn gemäß der Beurteilung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 die "harten" Kriterien der AGVO zwar erfüllt sind, sich das Unternehmen tatsächlich jedoch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet?
2. Lässt die Regelung von § 2a Abs. 1 Satz 1 StromStG und Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO Spielraum für eine einschränkende Auslegung eines Unternehmens in Schwierigkeiten?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 10.03.2021; Aktenzeichen 4 K 2265/19 VSt) |
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