Schlagwörter

Steuerentlastung, Stromsteuer, Unternehmen, Ungleichbehandlung

 

Rechtsfrage (Thema)

Versagung der Steuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten:

1. Liegt bei der Versagung einer Steuerentlastung nach § 9b StromStG eine Ungleichbehandlung und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, wenn gemäß der Beurteilung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 die "harten" Kriterien der AGVO zwar erfüllt sind, sich das Unternehmen tatsächlich jedoch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet?

2. Lässt die Regelung von § 2a Abs. 1 Satz 1 StromStG und Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO Spielraum für eine einschränkende Auslegung eines Unternehmens in Schwierigkeiten?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

StromStG § 2a Abs. 2, § 9b

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 10.03.2021; Aktenzeichen 4 K 2265/19 VSt)

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