Schlagwörter
GSA Fleisch, Feststellung
Rechtsfrage (Thema)
Kann die Frage, ob eine Firma einen Betrieb bzw. eine selbständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S.v. § 2 Abs 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs 9 AEntG unterhält im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden, in welcher mittels Zwischengerichtsbescheid die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses getroffen wird.
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
FGO § 41; GSA Fleisch § 2 Abs. 1, § 6a; AEntG § 6 Abs. 9
Verfahrensgang
FG Hamburg (Gerichtsbescheid vom 12.12.2022; Aktenzeichen 4 K 17/21) |
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