Schlagwörter

GSA Fleisch, Feststellung

 

Rechtsfrage (Thema)

Kann die Frage, ob eine Firma einen Betrieb bzw. eine selbständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S.v. § 2 Abs 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs 9 AEntG unterhält im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden, in welcher mittels Zwischengerichtsbescheid die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses getroffen wird.

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

FGO § 41; GSA Fleisch § 2 Abs. 1, § 6a; AEntG § 6 Abs. 9

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Gerichtsbescheid vom 12.12.2022; Aktenzeichen 4 K 17/21)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge