Schlagwörter

Mitarbeiterbeteiligung, Kapitaleinkünfte, Nichtselbständige Arbeit, Abgrenzung, Stille Beteiligung

 

Rechtsfrage (Thema)

Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4

 

Verfahrensgang

Sächsisches FG (Entscheidung vom 25.11.2021; Aktenzeichen 8 K 438/21)

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