Schlagwörter

Betreuung, Steuerbefreiung, Jugendhilfe, Erziehungsbeihilfe, Selbständige Arbeit

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind Zahlungen des Jugendamts auf der Grundlage von § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII für die Vollzeitbetreuung von Kindern im Haus des Steuerpflichtigen, der eine sog. Erziehungsfachstelle betreibt, als steuerpflichtiges Entgelt oder steuerfreie Beihilfe i.S. des § 3 Nr. 11 EStG zu behandeln? Handelt es sich bei diesen Zahlungen um solche im Rahmen einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 11; SGB VIII § 35a; EStG § 18; SGB VIII §§ 27, 33-34

 

Verfahrensgang

FG des Landes Sachsen-Anhalt (Entscheidung vom 13.10.2022; Aktenzeichen 4 K 931/20)

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