Schlagwörter
Verlust, Kapitalvermögen, Tarif, Zuzahlung, Abgeltungsteuer, Wertpapier
Rechtsfrage (Thema)
Kommt § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige eine Barzuzahlung erhält, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Ist der Tatbestand des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nur dann erfüllt, wenn der Emittent im Zeitpunkt der Fälligkeit der Teilschuldverschreibung ein freies Wahlrecht zur Einlösung in Geld oder/und in Wertpapieren innehat?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b S. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 4a Sätze 3, 2
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Entscheidung vom 08.11.2023; Aktenzeichen 2 K 696/19 E) |
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