Schlagwörter
Grundstück, Ausland, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nutzungsrecht, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage (Thema)
Genügt für die Annahme einer vGA bereits die jederzeitige Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der im EU-Ausland (hier: Spanien) belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung? Gilt dies selbst dann, wenn die jeweils nur kurzfristigen Aufenthalte nur die beabsichtigte Veräußerung der Immobilie fördern sollten? Liegt in der Annahme einer vGA ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; AEUV Art. 63
Verfahrensgang
Hessisches FG (Urteil vom 14.12.2020; Aktenzeichen 9 K 1266/17) |
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