Zusammenfassung
In Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsfeld, der geografischen Ausrichtung und der Finanzierung müssen Unternehmen in der EU zukünftig ggf. neben den in den von der EFRAG entwickelten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geforderten Informationen weitere nachhaltigkeitsbezogene Informationen bereitstellen, um Anforderungen spezifischer Abschlussadressaten oder lokalen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang dürfte der vom International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS Foundation verfolgte sog. "Building Block Approach" an Bedeutung gewinnen. Das ISSB will mit den IFRS Nachhaltigkeitsstandards (IFRS S) eine weltweite Grundlage ("global Baseline") für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen schaffen, die ggf. durch zusätzliche lokal geforderte Angaben ergänzt werden. Die Anwendung der ISSB Standards soll freiwillig sein, es ist jedoch denkbar, dass nationale Standardsetzer, Gesetzgeber oder Wertpapieraufsichtsorgane zukünftig auf diese zurückgreifen oder deren Anwendung verpflichtend vorschreiben.
Neben der EU (s. Kapitel 1) arbeitet auch eine Vielzahl anderer Länder und Wirtschaftsräume an eigenen Vorschriften zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen.
Quelle: Quelle: EY Global Public Policy – Sustainability Reporting Policy Developments – April 2022
In Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsfeld, der geografischen Ausrichtung und der Finanzierung haben Unternehmen in der EU somit zukünftig nicht nur den Anforderungen, die sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben, gerecht zu werden, sondern müssen zusätzlich ggf. in Nicht-EU-Ländern weitere lokale Anforderungen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen beachten.
In diesem Zusammenhang dürfte der vom International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS Foundation verfolgte "Building Block Approach" an Bedeutung gewinnen. Das ISSB möchte eine weltweite Grundlage ("global Baseline") für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen mit Auswirkungen auf den Unternehmenswert schaffen, die es lokalen Gesetzgebern ermöglichen soll, zusätzliche Anforderungen nach eigenem Ermessen zu ergänzen. Im Idealfall könnten Unternehmen so weltweit die für den Unternehmenswert relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen durch Angaben, die den ISSB Standards entsprechen, erfüllen und könnten bestehende zusätzliche lokale Anforderungen – wie z. B. die von den ESRS der EFRAG in der EU vorgesehenen, über die ISSB Standards hinausgehenden Angaben über Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft – ergänzen.
Beispielhafte Darstellung "Building Block Approach"
Das ISSB hat hierzu im März 2022 einen ersten Entwurf von IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information vorgelegt, in dem die wesentlichen Grundprinzipien zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen beschrieben werden. Die im Rahmen der ISSB Standards offengelegten Informationen sollen Anlegern und anderen Kapitalmarktteilnehmern entscheidungsrelevante Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken mit Auswirkungen auf den Unternehmenswert zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wurde mit IFRS S2 Climate-related Disclosures ein erster themenbezogener Standard vorgelegt, der die Angabepflichten für klimabezogene Sachverhalte konkretisiert.
Die IFRS Nachhaltigkeitsstandards sollen unabhängig von dem für das betreffende Unternehmen maßgeblichen Rechnungslegungsstandard anzuwenden sein, d. h. Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, müssen für ihre Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Sachverhalte nicht zwingend die IFRS Nachhaltigkeitsstandards anwenden und Unternehmen, die nicht nach IFRS bilanzieren, können sie anwenden. Die Anwendung der ISSB Standards soll freiwillig sein, es ist jedoch denkbar, dass nationale Standardsetzer, Gesetzgeber oder Wertpapieraufsichtsorgane zukünftig auf sie zurückgreifen oder, wie z. B. gerade in Großbritannien im Gespräch, ihre Anwendung verpflichtend vorschreiben.
Die Kommentierungsfrist zu den Entwürfen von IFRS S1 und S2 endete am 29.7.2022 und auch die europäischen sowie diverse lokale Standards zur Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit liegen bisher nur als Entwurf vor. Es lässt sich daher aus heutiger Sicht nicht abschließend beantworten, ob sich der "Building Block Approach" des ISSB durchsetzen wird. Sowohl das ISSB als auch die EFRAG weisen jedoch darauf hin, dass es unter Kosten-Nutzen-Überlegungen erstrebenswert wäre, wenn Unternehmen möglichst vielen Anforderungen weltweit mit einer einheitlichen Berichterstattung gerecht werden könnten.
Literaturtipps
Vom EY Global Public Policy Communications gibt es einen monatlichen Newsletter "Sustainability Reporting Developments, der auf die aktuellen Entwicklungen in Europa, den USA, beim ISSB und weltweit eingeht."
Die EFRAG hat zu den einzelnen ESRS Standards Lehrmaterial veröffentlicht, aus dem ersichtlich...