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Bilanz

Dipl.-Kfm. Thomas Mertes
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Handelsbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses buchführungspflichtiger Unternehmen. Sie schließt die Buchführung ab und gibt einen Überblick über das am Bilanzstichtag vorhandene Vermögen. Einerseits dient die Handelsbilanz der Information verschiedener Interessengruppen, andererseits bildet sie den Ausgangspunkt für die Steuerbilanz und damit für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bzw. Einkommens. Neben diesen beiden gebräuchlichsten Bilanzformen gibt es Sonderbilanzen, die bei bestimmten Anlässen, z. B. bei einer Umwandlung oder bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters, erstellt werden müssen bzw. können. Für diese gelten zum Teil andere Grundsätze als für die regelmäßigen Jahresbilanzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zu Handelsbilanzen enthalten die §§ 238ff. HGB, wobei die §§ 264ff. HGB nur auf Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Unternehmen anzuwenden sind. Viele Bestimmungen gelten aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz in § 5 Abs. 1 EStG auch steuerrechtlich, sofern dem keine steuerrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die E-Bilanz ist in § 5b EStG geregelt.

1 Bilanzierungspflicht und freiwillige Bilanzierung

Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Tätigkeit und für den Schluss jedes Geschäftsjahrs einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss anfertigen, d. h. eine (einmalige) Eröffnungsbilanz und eine alljährliche Schlussbilanz. Während diese Handelsbilanz einen stichtagsbezogenen, im Regelfall auf den 31.12. eines Jahrs gerichteten Überblick über die Situation des Unternehmens gibt, zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung die Erträge und Aufwendungen des entsprechenden Geschäftsjahrs. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden den handelsrechtlich...

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