Bei den Bewertungseinheiten geht das HGB einen pragmatischen Weg, indem es die einschränkenden Details des "hedge accounting" nach IFRS, speziell nach IFRS 9, außen vor lässt. Bemerkenswert ist die Zeitwertbewertung des Handelsbestands von Banken. Sie beschränkt sich auf jene Finanzinstrumente, die bankintern auf Marktwertbasis bewertet und gesteuert werden. Nichtbanken dürfen die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente nicht zum Marktwert bewerten, abweichend zum "at fair value through profit or loss"-Bestand nach IFRS.

Die übrigen Regelungen bei den Finanzinstrumenten orientieren sich an internationalen Gepflogenheiten. Insgesamt ist das HGB eher anwendungsfreundlicher, praktikabler und flexibler als die IFRS, trägt aber in wesentlichen Punkten zur Konvergenz mit dem internationalen Vorbild bei.

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