LfSt Bayern v. 30.7.2018, S 1915.2.1-27/8 St 32
Berechnungshilfe in der Anlage L 2017 für das Begünstigungsvolumen
Anlage: Ergänzungsblatt Anlage L 2017 mit Berechnungshilfe
Die Verfügung richtet sich an Beschäftigte, die mit der Einkommensbesteuerung der Forstwirtschaft befasst sind. In der Verfügung wird über einen nachträglich eingeführten bundeseinheitlichen Erklärungsvordruck für die Veranlagung 2017 informiert.
1. Einheitlicher Viertel-Steuersatz bei regional größeren Schadensereignissen
Die nachfolgend angeführten Schreiben des FinMin Bayern zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Unwetterschäden, enthalten in Tz. 4.2.4, Regelungen zum einheitlichen Steuersatz für Kalamitätsholz bei regional größeren Schadensereignissen:
FMS |
Schadensereignis |
Steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten, Tz. 4.2.4 |
22.8.2017 |
Gewittersturm Kolle am 18. und 19.8.2017 |
Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes für die gesamte Schadensmenge, wenn der Schaden das Doppelte des maßgeblichen Nutzungssatzes übersteigt |
2.6.2015 |
Unwetterschaden am 29.5.2015 in Freystadt |
Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes für die gesamte Schadensmenge |
18.5.2015 |
Unwetterschaden am 13.5.2015 mit Schwerpunkt Schwaben |
Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes für die gesamte Schadensmenge |
2.4.2015 |
Orkantief Niklas am 31.3. und 1.4.2015 |
Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes für die gesamte Schadensmenge |
2. Begünstigungsvolumen
Die Begünstigungsvolumen sind entsprechend den Regelungen in R 34b.7 Abs. 1 und 2 EStR zu ermitteln. Der o. a. besondere Steuersatz ist so lange (im jeweiligen Wirtschaftsjahr der Verwertung) zu berücksichtigen, bis das Begünstigungsvolumen aufgebraucht ist. Die hierzu erforderlichen Sonderrechnungen kann der Steuerpflichtige anhand des Vordrucks „Ergänzungsblatt Außerordentliche Holznutzungen zur Anlage L 2017”, insbesondere in den Zeilen 10 – 15 durchführen.
3. Neuer Steuererklärungsvordruck „Ergänzungsblatt zur Anlage L 2017”
Das Ergänzungsblatt kann vom Forstwirt im Formularserver unter www.finanzamt.bayern.de (unter Formulare für Ihre Steuererklärung und weitere steuerliche Angelegenheiten > Steuererklärung > Einkommensteuer > ESt-Erklärung (unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht) > Veranlagungszeitraum 2017) abgerufen werden. Bei dem Ergänzungsblatt handelt es sich um eine Excelgestützte mit Plausibilitätsprüfungen ausgestattete Berechnungshilfe für Kalamitätsnutzungen. Auf den Internetseiten der Finanzverwaltung (unter Steuerinfos > Land- und Forstwirte > Kalamitätsnutzungen) wird auf die Berechnungshilfe für die Anlage L 2017 ebenfalls hingewiesen. In einschlägigen Fällen ist bei Härtefällen nach § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG den Steuerpflichtigen das Ergänzungsblatt zur Verfügung zu stellen.
In die Anlage L 2018 wird das Ergänzungsblatt integriert.
Anlage
181413A1
181413A
Normenkette
EStG § 34b Abs. 5