§ 20
Die Brennereien werden eingeteilt in Monopolbrennereien und in Eigenbrennereien.
§ 21
Zu den Monopolbrennereien gehören
1. |
die Brennereien, die von der Bundesmonopolverwaltung betrieben werden, |
§ 22
(aufgehoben)
§ 23
(aufgehoben)
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