Rz. 48

Gem. IAS 40.30 hat ein Bilanzierender das grundsätzliche Bewertungswahlrecht zwischen der Anwendung des Kostenmodells (d. h. fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) oder des erfolgswirksamen Zeitwertbewertungsmodells. Unabhängig davon, welches Bewertungsmodell gewählt wird, hat der Bilanzierende jeweils Überleitungsrechnungen zur Entwicklung der in der IFRS-Bilanz enthaltenen Buchwerte darzustellen.

 

Rz. 49

Im Falle der Anwendung des Kostenmodells (fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) ergeben sich die Anforderungen aus IAS 40.79 d. Diese Entwicklungsrechnung entspricht im Wesentlichen der auch für zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerteten Sachanlagen geltenden Überleitungsrechnung.[1]

Besonderheiten der für die Finanzinvestitionen geltenden Überleitungsrechnungen sind jedoch der jeweils gesonderte Ausweis

  • der nachträglich anfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (nur in Brutto-Entwicklung),
  • der Übertragung von Finanzinvestitionen in den bzw. aus dem Bestand der Vorräte und der vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien (sowohl in der Brutto-Entwicklung als auch der Entwicklung der Wertberichtigungen).

    Die auch bei Anwendung des Kostenmodells bestehende grundsätzliche Angabepflicht des beizulegenden Zeitwerts im Anhang[2]

    braucht hingegen nicht in eine Überleitungsrechnung eingebunden sein.

 

Rz. 50

Wählt der Bilanzierende das erfolgswirksame Zeitwertbewertungsmodell zur Bewertung der Finanzinvestitionen, so ergeben sich die an die Überleitungsrechnung gerichteten Anforderungen unmittelbar aus IAS 40.76. Im Unterschied zur Überleitungsrechnung für die der Neubewertungsmethode unterliegenden Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte ist aufgrund des erfolgswirksamen Zeitwertbewertungsmodells nur die Überleitung der Brutto-Werte erforderlich.[3]

[1] Vgl. Rz. 43.
[2] Vgl. IAS 40.79 e.
[3] Im Unterschied zur Anwendung der Neubewertungsmethode sind bei Anwendung des erfolgswirksamen Zeitwertbewertungsmodells nicht die Buchwerte anzugeben, die sich bei alternativer Anwendung des Kostenmodells ergeben hätten.

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