Bestandsveränderungen können im Bereich der unfertigen oder der fertigen Arbeiten entstehen, wenn diese noch nicht abgerechnet wurden. In diesen Fällen sind die in der Buchhaltung ausgewiesenen Umsätze zu korrigieren. Liegt der Bestand höher als zu Jahresbeginn (Wert in der Bilanz), ist die Veränderung des Bestandes dem Umsatz hinzuzuzählen, liegt er darunter, müssen wir die Bestandsveränderung vom Umsatz abziehen. Ergebnis ist die Gesamtleistung, die als der um Bestandsveränderungen korrigierte Umsatz definiert wird.
Bestandsveränderungen richtig erfassen
Der Bestand an Fertigwaren lag zu Jahresbeginn nach der Vorjahresbilanz bei 50.000 Euro. Am 30.06. ermitteln wir einen Bestand noch nicht abgerechneter Fertigwaren von 60.000 Euro. Der gebuchte Umsatz lag in dieser Zeit bei 300.000 Euro. Tatsächlich haben wir also eine Leistung von 310.000 Euro erbracht.
Umsatz laut Buchhaltung per 30.06.: |
300.000 Euro |
./. Bestand Fertigwaren zu Jahresbeginn: |
50.000 Euro |
+ Bestand Fertigwaren 30.06.: |
60.000 Euro |
= Gesamtleistung 01.01. – 30.06. |
310.000 Euro |
Liegt dagegen der Bestand an Fertigwaren unter dem Bestand zu Jahresbeginn (z. B. bei 35.000 Euro), haben wir im laufenden Jahr mehr verkauft als produziert. Deshalb müssen wir den Umsatz um den Betrag korrigieren, den wir bereits im Vorjahr produziert haben.
Umsatz laut Buchhaltung per 30.06.: |
300.000 Euro |
./. Bestand Fertigwaren zu Jahresbeginn: |
50.000 Euro |
+ Bestand Fertigwaren 30.06.: |
35.000 Euro |
= Gesamtleistung 01.01. – 30.06.: |
285.000 Euro |
Die gleiche Berechnung gilt für Bestandsveränderungen im Bereich der teilfertigen Arbeiten zu den jeweiligen Stichtagen.
Vorsicht Falle!
Wenn Sie von Ihren Lieferanten eine Abschlagsrechnung erhalten, wird diese üblicherweise zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Materialaufwand gebucht, sondern als Forderung gegenüber dem Lieferanten. Diese Forderung geht als solche in die Bilanz ein, wenn bis zum Stichtag keine Schlussrechnung gestellt wurde. Dieser Betrag darf nicht in die Bewertung der teilfertigen Arbeiten eingehen, da wir sonst einen Vermögensgegenstand doppelt zählen, nämlich als Forderung und als Bestandteil der teilfertigen Arbeiten.
Auch im Bereich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB-Stoffe) sowie der Handelswaren kann es zu Bestandsveränderungen kommen, die in der Buchhaltung nicht auftauchen, wenn dort nur der Wareneinkauf gebucht wird. Die Bestandsveränderungen müssen auch hier berücksichtigt werden. Liegen die Bestände über dem Wert zu Beginn des Jahres, haben Sie einen Teil der Einkäufe nicht verbraucht, sondern auf Lager gelegt. Sie können diesen Teil, um den sich Ihr Lager erhöht hat, vom gebuchten Wareneinkauf abziehen. Liegen die Bestände unter dem Jahresanfangswert, müssen Sie die Differenz dem gebuchten Wert hinzuzählen.
Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen lag zu Jahresbeginn nach der Vorjahresbilanz bei 30.000 Euro. Am 30.06. ermitteln wir einen Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von 20.000 Euro. Der gebuchte Wareneinkauf lag in dieser Zeit bei 120.000 Euro. Tatsächlich hatten wir also einen Materialeinsatz von 130.000 Euro erbracht.
Einkauf laut Buchhaltung per 30.06.: |
120.000 Euro |
+ Bestand RHB-Stoffen zu Jahresbeginn: |
30.000 Euro |
./. Bestand RHB-Stoffen 30.06.: |
20.000 Euro |
= Materialeinsatz 01.01. – 30.06. |
130.000 Euro |
Liegt dagegen der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen über dem Bestand zu Jahresbeginn (z. B. bei 40.000 Euro), haben wir im laufenden Jahr mehr eingekauft als verbraucht. Deshalb müssen wir den Einkauf um den Betrag korrigieren, um den wir das Lager im laufenden Jahr aufgebaut haben.
Einkauf laut Buchhaltung per 30.06.: |
120.000 Euro |
+ Bestand RHB-Stoffen zu Jahresbeginn: |
30.000 Euro |
./. Bestand RHB-Stoffen 30.06.: |
40.000 Euro |
= Materialeinsatz 01.01. – 30.06. |
110.000 Euro |
Die gleiche Berechnung gilt für Bestandsveränderungen im Bereich der Handelswaren zu den jeweiligen Stichtagen.