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Bürgschaft des Ehegatten eines GmbH-Gesellschafters für Verbindlichkeiten der GmbH

Ewald Dötsch, Prof. Dr. Franz Dötsch
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Leitsatz

1. Hat sich der Ehegatte des Alleingesellschafters einer GmbH gegenüber einer Bank für einen Kredit verbürgt, den diese der GmbH in einer wirtschaftlichen Krise gewährt hat, und wird der Ehegatte aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, sind die Bürgschaftsaufwendungen bei der Ermittlung des Auflösungsverlusts der GmbH als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung des Gesellschafters zu berücksichtigen, soweit dieser verpflichtet ist, seinem Ehegatten die Aufwendungen zu ersetzen.

2. Ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Gesellschafter kann sich insbesondere aus § 426 BGB ergeben, wenn beide Ehegatten sich gesamtschuldnerisch für die Darlehensverbindlichkeiten der GmbH verbürgt haben, beide aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wurden und der bürgende Nichtgesellschafter einen höheren Beitrag geleistet hat, als seinem Anteil nach § 426 BGB entspricht.

 

Normenkette

§ 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG

 

Sachverhalt

Die Kläger (Eheleute) werden für das Streitjahr 1987 zusammen zur ESt veranlagt. Der Kläger betrieb zunächst ein Einzelunternehmen. Ab 1.1.1977 verpachtete er das Anlagevermögen an eine von ihm neu gegründete GmbH (GmbH I). Die GmbH I fiel im Januar 1981 in Konkurs.

Die Klägerin gründete am 1.5.1981 als Alleingesellschafterin die GmbH II, die fortan das Anlagevermögen des Einzelunternehmens pachtete. Ende 1984 wurde die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH II mangels Masse abgelehnt.

Beide Ehegatten hatten sich bereits im Mai 1981 gegenüber der Sparkasse X für alle Forderungen der Sparkasse gegenüber der GmbH II verbürgt. Das Vermögen der GmbH II wurde 1984 und 1985 zugunsten der Gläubiger verwertet. Zusätzlich wurden die Kläger im März 1985 aus ihrer Bürgschaft zugunsten der GmbH II von der Sparkasse in Anspruch genommen. Die Klägerin t...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Bürgschaftsaufwendungen des Ehegatten eines Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung i.S. von § 17 EStG  Leitsatz (amtlich) 1. Hat sich der Ehegatte des Alleingesellschafters einer GmbH ...

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