Kurzbeschreibung
Der Bürge steht für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen ein (§ 765 BGB). Stellt sich heraus, dass der Hauptschuldner nicht zahlen kann, haftet der Bürge unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Das Dokument enthält verschiedene Mustervorlagen für Bürgschaftserklärungen.
Wichtige Hinweise
Als Personalsicherheit kommt der Bürgschaft Bedeutung insbesondere dann zu, wenn eine dingliche Sicherheit (Realsicherheit, z.B. Pfandrecht, Hypothek, Sicherungszession von Forderungen, Verpfändung von beweglichen Sachen o.ä.) nicht zu erlangen ist. Vor ihrer Übernahme wird aus gutem Grund gewarnt. Der Bürge steht für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen ein (§ 765 BGB) und erklärt sich dazu i.d.R. aus persönlichen, außerwirtschaftlich motivierten Gründen bereit. Stellt sich heraus, dass der Hauptschuldner nicht zahlen kann, haftet der Bürge unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, und zwar auch für Erhöhungen der Hauptschuld durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners sowie für die dem Gläubiger vom Hauptschuldner zu ersetzenden Kündigungs- und Rechtsverfolgungskosten (§ 767 Abs. 2 BGB). Die Bürgschaftsübernahme kann daher u.U. zum wirtschaftlichen Ruin des Bürgen führen. Andererseits ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Gläubigers, den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags auf Risiken hinzuweisen; vielmehr kann er davon ausgehen, dass der Bürge sich selbst über alle, für seine Entscheidung maßgeblichen Umstände selbst und ausreichend informiert.
Form
Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erfolgen (§ 766 Satz 1 BGB), sonst wird die Bürgschaftsverpflichtung nicht wirksam. Die Bürgschaftserklärung kann nicht in der sog. elektronischen Form, die zum 1.8.2001 als Option zur Schriftform eingeführt worden ist, abgegeben werden. Das Gesetz (§ 766 Satz 2 BGB) schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Auch eine per Telefax übermittelte Bürgschaftserklärung genügt der Schriftform nicht und ist unwirksam. Allerdings wird der Formmangel geheilt, wenn die Bürgschaftsverpflichtung erfüllt ist (§ 766 Satz 3 BGB). D.h., hat der Bürge gezahlt, kann er sich nicht mehr auf den Formmangel berufen. Eine Ausnahme vom Schriftformerfordernis besteht nach § 350 HGB, wenn die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft ist und es sich beim Bürgen um einen Kaufmann handelt. Ausnahmsweise kann die Berufung auf die Unwirksamkeit der Bürgschaft wegen der fehlenden Schriftform gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die Bürgschaft jahrelang als bestehend angesehen wurde und der Bürge längere Zeit wirtschaftliche Vorteile aus dem Geschäft gezogen hat..
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Entlassungsschreiben
Mit Bürgschaftserklärung vom _____________ (Datum) haben Sie für meine Kaufpreisforderung nebst Zinsen aus dem mit ______________ (Name des Schuldners, Anschrift) am _______________ (Datum) abgeschlossenen Kaufvertrag auf Kauf des Lkw _______________, Fahrzeugidentnummer ________________, gebürgt. Da _______________________ (Name des Schuldners) meine Forderung vollständig ausgeglichen hat, entlasse ich Sie hiermit aus der Bürgschaft.
____________________ (Ort), _________ (Datum)
_________________________
(Gläubiger)
Einfache Bürgschaft
BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG
(1) Der Schuldner
______________________________________________
(Name, Anschrift)
hat an die Gläubigerin
______________________________________________
(Firma, Sitz)
aus dem Kauf eines Lkw ____________________ Fahrzeugidentnummer _____________ gemäß Kaufvertrag vom ______________ einen Kaufpreis in Höhe von EUR ____________ zzgl. ___ % Zinsen p.a. seit _______________ zu bezahlen.
Alternativ
Variante 1: Für Absatz 2 bei einfacherBürgschaft
(2) Für diese Forderung nebst Zinsen übernehme ich die Bürgschaft.
Alternativ
Variante 2: Für Absatz 2 bei selbstschuldnerischer Bürgschaft
(2) Für diese Forderung nebst Zinsen übernehme ich die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Alternativ
Variante 3: Für Absatz 2 bei Höchstbetragsbürgschaft
(2) Für diese Forderung nebst Zinsen übernehme ich die Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von EUR _________ .
Der Höchstbetrag der von mir übernommenen Bürgschaft erhöht sich nicht um solche Beträge, die als Zinsen, Provisionen, Spesen und sonstige Kosten auf den verbürgten Höchstbetrag anfallen oder durch dessen Geltendmachung entstehen.
Alternativ
Variante 4: Für Abs. 2 bei Teilbürgschaft
(2) Für diese Forderung nebst Zinsen übernehme ich die Bürgschaft für einen Betrag bis zu EUR ________ .
(2) Für diese Forderung nebst Zinsen übernehme ich die Bürgschaft hinsichtlich eines Teilbetrags von EUR ___ .
Alternativ
Variante 5: Für Abs. 2 bei Ausfallbürgschaft
(2) Für diese Forderung nebst Zinsen übe...