Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normenkette
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3; AO 1977 §§ 139a, 139b
Verfahrensgang
BFH (Beschluss vom 09.07.2013; Aktenzeichen II B 157/1) |
FG Köln (Urteil vom 07.11.2012; Aktenzeichen 2 K 609/09) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI9587112 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen