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Wird von den gesetzlichen Aktivierungswahlrechten zutreffend Gebrauch gemacht? |
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[ja] |
[n. a.] |
Wurden alle neu erworbenen (derivativen) Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 255 Abs. 4 HGB) aktiviert? |
Geschäfts- oder Firmenwert nach HGB, EStG und IFRS, Rz. 1 ff. Steuerbilanz nach EStG, Rz. 62 f. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde geprüft, das Wahlrecht zu nutzen und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB) zu aktivieren? (Achtung: Aufgrund der Stetigkeit ist von der einmal gewählten Methode zukünftig kaum mehr abzuweichen. Insbesondere ein Wechsel von Aktivierung auf keine Aktivierung dürfte nur selten möglich sein!) |
Immaterielles Vermögen nach HGB, EStG und IFRS, Rz. 49 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde geprüft, das Wahlrecht zur Aktivierung des Disagios (§ 250 Abs. 3 HGB) zu nutzen? |
Rechnungsabgrenzung nach HGB, EStG und IFRS, Rz. 53 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde geprüft, aktive latente Steuern (§ 274 HGB) zu bilanzieren, wobei dann auch Verlustvorträge einzubeziehen sind, wenn deren Realisierung in den nächsten 5 Jahren erwartet wird? |
Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss, Rz. 53 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde bedacht, dass die zeitlich beschränkte steuerliche Wiedereinführung des Wahlrechts zur degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 bis 2022 sowie in den letzten 3 Quartalen des Jahres 2024 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht in der Handelsbilanz gilt? Hier darf aufgrund des Stetigkeitsgebots nur der gesamte Bestand – oder zumindest größere Gruppen – einheitlich degressiv abgeschrieben werden, aber nicht in Abhängigkeit des Erwerbszeitpunkts. Steuerlich dürfen im Zeitraum nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter degressiv abgeschrieben werden, allerdings nur in Höhe des 2,0-fachen der linearen Abschreibung bis maximal 20 %. |
Abschreibungen, AfA und Wertminderungen, Rz. 18 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde als kleine Kapitalgesellschaft geprüft, ob latente Steuern gem. § 274 HGB überhaupt bilanziert werden sollen (§ 274a HGB)? |
Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss, Rz. 6 ff. |
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Wird von den gesetzlichen Passivierungswahlrechten zutreffend Gebrauch gemacht? Z. B.: |
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[ja] |
[n. a.] |
Keine neue Passivierung von Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 247 Abs. 3 HGB a. F.). Altbestände durften weitergeführt werden und sind gem. den Altvorschriften aufzulösen. |
Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss, Rz. 45 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Bestehen noch Pensionsverpflichtungen aus sog. Altzusagen sowie mittelbare Pensionsverpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 EGHGB)? Es ist eine Angabepflicht im Anhang erforderlich. Die Deckungslücke kann beliebig durch Zuführungen verringert werden, eine Zusammenfassung mit der Deckungslücke aus Bewertungsunterschieden ist ausgeschlossen. |
Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung, Rz. 20 Rückstellungen nach HGB, IFRS und EStG/KStG, Rz. 35 |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass nur Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nach Ablauf von 3 Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 Satz 3 HGB), angesetzt werden müssen? |
Rückstellungen nach HGB, IFRS und EStG/KStG, Rz. 47 f. Steuerbilanz nach EStG, Rz. 91 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurden keine neuen Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB) mehr angesetzt? Altbestände durften weitergeführt werden und sind erfolgswirksam bei Eintritt oder Wegfall aufzulösen. |
Rückstellungen nach HGB, IFRS und EStG/KStG, Rz. 51 ff. Steuerbilanz nach EStG, Rz. 91 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Berücksichtigung einer Wertaufholungsrücklage (§ 58 Abs. 2a AktG, § 29 Abs. 4 GmbHG)? |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Rechnungslegungsbesonderheiten, Rz. 41 ff. Rücklagen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG, Rz. 24 |
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Werden Aktivierungsspielräume zutreffend genutzt? Z. B.: |
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[ja] |
[n. a.] |
Abgrenzung des Herstellungsaufwands vom Erhaltungsaufwand sowie ggf. die Bestimmung der Normalbeschäftigung für die Höhe der einzubeziehenden Gemeinkosten in die Herstellungskosten? |
Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG, Rz. 51 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Abgrenzung des Merkmals "entgeltlicher Erwerb" beim Zugang eines immateriellen Anlagevermögensgegenstands im Hinblick auf § 248 Abs. 2 HGB sowie der Forschungs- und Entwicklungskosten gem. § 255 Abs. 2a HGB? |
Immaterielles Vermögen nach HGB, EStG und IFRS, Rz. 10 ff. Steuerbilanz nach EStG, Rz. 42 ff. |
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Werden Passivierungsspielräume zutreffend genutzt? Z. B.: |
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[ja] |
[n. a.] |
Auflösung von Rückstellungen bei Wegfall drohender Risiken? |
Rückstellungen nach HGB und EStG/KStG, Rz. 53 |
[ja] |
[n. a.] |
Passivierung bedingter Verbindlichkeiten? |
Verbindlichkeiten im Abschluss nach HGB und EStG , Rz. 8 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Bei der Bildung von Rückstellungen für drohende Einzelrisiken? |
Rückstellungen nach HGB und EStG/KStG, Rz. 42 ff. |