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Allgemeine Grundsätze für die Gliederung |
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Ist die Bilanz klar und übersichtlich aufgestellt (§ 243 Abs. 2 HGB)? Im Einzelnen: |
Jahresabschlussgliederung, Rz. 14 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Werden die Bilanzposten zutreffend bezeichnet?
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[ja] |
[n. a.] |
- Werden gleiche Bezeichnungen für gleiche Sachverhalte verwendet?
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[ja] |
[n. a.] |
- Werden verschiedene Bezeichnungen für unterschiedliche Sachverhalte verwendet?
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[ja] |
[n. a.] |
- Sind die verwendeten Bezeichnungen eindeutig und verständlich?
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[ja] |
[n. a.] |
- Werden die Bilanzposten in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht?
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[ja] |
[n. a.] |
Ist das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB beachtet worden, wobei mit den latenten Steuern und dem Planvermögen für Pensionsverpflichtungen nur zwei explizite Ausnahmen bestehen? |
Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung, Rz. 64 |
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Sind die Vorschriften des § 247 Abs. 1 HGB über die Mindestgliederung der Bilanz beachtet worden? |
Jahresabschlussgliederung, Rz. 7 Jahresabschluss: Überblick, Rz. 65 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Aufgliederung der Aktiva mindestens in die Posten Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten?
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[ja] |
[n. a.] |
- Aufgliederung der Passiva mindestens in die Posten Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten?
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Spezielle Gliederungsgrundsätze für Kapitalgesellschaften |
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Sind bei dem Bilanzposten die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung gem. § 265 HGB beachtet worden: |
Jahresabschlussgliederung, Rz. 8 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Grundsatz der Ausweisstetigkeit (Abs. 1)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Angabe der Vorjahresbeträge (Abs. 2)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Angabe oder Vermerk der Mitzugehörigkeit zu einem anderen Bilanzposten (Abs. 3)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Ergänzung der Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Weitere Untergliederung des Postens bzw. Hinzufügung neuer Posten und Zwischensummen (Abs. 5)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Abweichende Gliederung und Bezeichnung zwecks Verbesserung der Übersichtlichkeit (Abs. 6)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Zusammenfassung des Bilanzpostens mit anderen Posten im Bilanzausweis (Abs. 7)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Zutreffender Verzicht auf Leerposten (Abs. 8)?
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[ja] |
[n. a.] |
Entspricht der Ausweis der Bilanzposten den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 HGB? |
Jahresabschlussgliederung, Rz. 12 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Bei Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): Soll nur eine vereinfachte Bilanz mit den durch Buchstaben bezeichneten Posten aufgestellt werden? |
Jahresabschlussgliederung, Rz. 11a |
[ja] |
[n. a.] |
Bei kleinen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): Soll gem. des Wahlrechts in § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufgestellt werden? |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 28 f. |
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Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften |
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[ja] |
[n. a.] |
- Soll die bisherige Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanzposten, geändert werden? Falls ja:
- Ist die Änderung wegen besonderer Umstände erforderlich und damit gesetzlich gerechtfertigt (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB)?
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Jahresabschlussgliederung, Rz. 9 f. |
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Sofern der bei einem Bilanzposten für das letzte Geschäftsjahr ausgewiesene Betrag mit dem für das Vorjahr ausgewiesenen Betrag nicht vergleichbar ist (§ 265 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB): |
Anhang nach HGB, Rz. 105 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Wird der Vorjahresbetrag entsprechend angepasst (mit Angabe und Erläuterung im Anhang)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Wird die fehlende Vergleichbarkeit im Anhang angegeben und erläutert?
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In welcher Form soll eine weitere Untergliederung eines Bilanzpostens vorgenommen werden? |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 80 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Durch Aufgliederung des Postens in seine wesentlichen Bestandteile?
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[ja] |
[n. a.] |
- Durch Ausgliederung einzelner Bestandteile aus dem Posten?
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[ja] |
[n. a.] |
- Durch einen Davon-Vermerk?
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[ja] |
[n. a.] |
Sollen für unterschiedliche Empfängerkreise unterschiedlich tief gegliederte Bilanzen erstellt werden? |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 65 ff. |
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Sollen die Gliederung und/oder die Bezeichnung der mit arabischen Zahlen versehenen Posten aus folgenden Gründen geändert werden (§ 265 Abs. 6 HGB)? |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 87 |
[ja] |
[n. a.] |
- Das Unternehmen weist eine branchenspezifische Besonderheit auf?
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[ja] |
[n. a.] |
- Die gesetzliche Postenbezeichnung enthält bilanz- und buchungstechnische Selbstverständlichkeiten?
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[ja] |
[n. a.] |
- Kurzbezeichnungen erscheinen u. U. deutlicher als die gesetzlichen Bezeichnungen. Beispiel: "Wechselverbindlichkeiten" statt "Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel".
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Sollen die mit arabischen Zahlen versehenen Posten aus folgenden Gründen zusammengefasst ausgewiesen werden (§ 265 Abs. 7 HGB)? |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 88 |
[ja] |
[n. a.] |
- Sie enthalten einen Betrag, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB nicht erheblich ist?
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[ja] |
[n. a.] |
- Dadurch wird die Klarheit der Darstellung vergrößert? Werden in diesem Falle die zusammengefassten Posten im Anhang gesondert ausgewiesen?
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[ja] |
[... |