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HGB |
IFRS |
ALLGEMEINES |
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Regelungssystem |
Abstrakt, d. h. Einzelfallbezug nur über Rechtsprechung und Kommentare |
Konkret, d. h. Behandlung relevanter Einzelfälle (Einzelregelungen gehen Conceptual Framework vor) |
Vorrangige Zielsetzung der Rechnungslegung |
Vorsichtige Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns |
Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen (Conceptual Framework) |
Dominierendes Prinzip |
Vorsichtsprinzip |
Relevante und tatsachengetreue Darstellung (Conceptual Framework) |
Rechtsform und Größenklassen der Unternehmen |
Rechnungslegung, Publizität und Prüfung sind rechtsform- und größenabhängig |
Keine Differenzierung nach Rechtsform und Größenklasse; aber Publizität und Prüfung ohnehin national geregelt |
Abschlussbestandteile |
- Bilanz
- GuV
- Bei Kapitalgesellschaften auch Anhang und Lagebericht
- Bei Konzernen auch Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel
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- Bilanz
- Gesamtergebnisrechnung
- GuV (wahlweise als unselbstständiger Teil der Gesamtergebnisrechnung)
- Anhang (notes)
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Bei börsennotierten Konzernen auch Segmentbericht und Ergebnis je Aktie
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Gliederung Bilanz |
Für Personenunternehmen keine, für Kapitalgesellschaften streng detaillierte Vorschriften, dabei Aktivseite nach Fristigkeit, Passivseite nach Art der Schuld |
Bilanz kann mit wenigen Posten auskommen: Untergliederungen wahlweise in Bilanz oder notes Gliederung Aktiv- und Passivseite nach Fristigkeit (IAS 1) |
Gliederung GuV |
Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) |
In GuV nur wenige Mindestangaben. Weitere Aufgliederung nach nature of expense (GKV) oder cost of sales (UKV) wahlweise in GuV selbst oder in den notes (IAS 1) |
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich |
Keine Sondervorschriften |
Gesonderter Ausweis (discontinued operations; IFRS 5) |
Vorjahresangaben |
Bilanz und GuV |
In allen Abschlussbestandteilen, einschließlich notes |
BILANZ |
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Sonderaufwendungen |
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Eigenkapitalbeschaffungskosten |
Aktivierungsverbot, sofort aufwandswirksam |
Aktivierungsverbot, aber nicht Aufwand, sondern Rücklagenverrechnung (IAS 32.35) |
Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand |
Aktivierungsverbot seit Streichung § 269 HGB durch BilMoG |
Aktivierungsverbot (IAS 38.69(a)) |
Immaterielles Anlagevermögen |
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Entwicklungskosten |
Aktivierungswahlrecht |
Aktivierungsgebot; aber faktisches Wahlrecht, da Forschungskosten nicht zu aktivieren und Abgrenzung Ermessensfrage (IAS 38.51 ff.) |
Derivativer goodwill |
Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung |
Nur außerplanmäßige Abschreibung |
Negativer Unterschiedsbetrag |
Nur für Konzernbilanz geregelt – Passivierung |
Für Konzern- und Einzelbilanz geregelt – sofortiger Ertrag (IFRS 3.36) |
Sachanlagen |
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Außerplanmäßige Abschreibung (Theorie) |
Wiederbeschaffungswertorientiert |
Ertragswertorientiert (insbesondere value in use; IAS 36)
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Neubewertung (durch Gutachten usw.) |
Verboten |
Zulässig; Form: erfolgsneutral gegen Rücklagen (IAS 16) |
Tausch |
Wahlweise Gewinnrealisierung oder Buchwertfortführung |
Gewinnrealisierung, es sei denn ohne wirtschaftlichen Gehalt (IAS 16) |
Leasinggeber: Kriterien für finance leasing, d. h. Ausbuchung beim Leasinggeber |
- Spezialleasing
- Laufzeit über 90 % der Nutzungsdauer
- Günstige Kaufoption
- Günstige Mietverlängerungsoption
- Sonderregeln Immobilien
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- Spezialleasing
- Laufzeit überwiegender Teil der Nutzungsdauer
- Günstige Kaufoption
- Barwert Mindestleasingzahlungen gleich oder größer Zeitwert Leasinggut
- Sonderregeln Immobilien (IFRS 16)
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Leasingnehmer |
Spiegelbildlich zu Leasinggeber |
On-balance-Darstellung: Ansatz eines Nutzungsrechts (auch ohne Erlangung wirtschaftlichen Eigentums) und Passivierung einer Leasingverbindlichkeit; Ausnahmen für kurzfristige Verträge und für geringwertige Leasingobjekte (IFRS 16) |
Nicht eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude |
Keine speziellen Regelungen |
Als investment properties gesondert geregelt. Wahlweise nach Anschaffungskostenprinzip oder erfolgswirksam zum Stichtagszeitwert; im ersten Fall Anhangangabe zu Zeitwert (IAS 40) |
Vorräte/Auftragsfertigung |
Gewinnrealisierung bei Auftragsfertigung |
Realisierung bei Fertigstellung des Auftrags bzw. Abnahme durch Kunden |
In der Regel Realisierung nach Fertigstellungsgrad (percentage-of-completion); dabei Ermittlung Fertigstellungsgrad wahlweise nach Verhältnis Kosten/Gesamtkosten oder Leistung/Gesamtleistung (IFRS 15) |
Niederstwertprinzip |
Teils absatzmarktorientiert, teils beschaffungsmarktorientiert |
Absatzmarktorientiert |
Festwert |
Zulässig |
Ggf. zulässig (materiality) |
Fifo, Lifo |
Beide zulässig |
Nur Fifo zulässig |
Finanzvermögen |
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Bewertung Beteiligungen |
Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwerts) |
Wahlweise fair value, Anschaffungskosten oder at equity |
Einfache Anteile sowie Fremdkapitalinstrumente ohne feste Zins- und Tilgungszahlungen |
Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwerts) |
Stichtagszeitwert, auch wenn über Anschaffungskosten Bewertungsergebnis z. T. erfolgsneutral gegen Eigenkapital zu buchen |
Finanzderivate |
Wertänderung nur bei Drohverlust zu berücksich... |