HGB | IFRS | |
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ALLGEMEINES | ||
Regelungssystem | Abstrakt, d. h. Einzelfallbezug nur über Rechtsprechung und Kommentare | Konkret, d. h. Behandlung relevanter Einzelfälle (Einzelregelungen gehen Conceptual Framework vor) |
Vorrangige Zielsetzung der Rechnungslegung | Vorsichtige Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns | Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen (Conceptual Framework) |
Dominierendes Prinzip | Vorsichtsprinzip | Relevante und tatsachengetreue Darstellung (Conceptual Framework) |
Rechtsform und Größenklassen der Unternehmen | Rechnungslegung, Publizität und Prüfung sind rechtsform- und größenabhängig | Keine Differenzierung nach Rechtsform und Größenklasse; aber Publizität und Prüfung ohnehin national geregelt |
Abschlussbestandteile |
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Gliederung Bilanz | Für Personenunternehmen keine, für Kapitalgesellschaften streng detaillierte Vorschriften, dabei Aktivseite nach Fristigkeit, Passivseite nach Art der Schuld |
Bilanz kann mit wenigen Posten auskommen: Untergliederungen wahlweise in Bilanz oder notes Gliederung Aktiv- und Passivseite nach Fristigkeit (IAS 1) |
Gliederung GuV | Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) | In GuV nur wenige Mindestangaben. Weitere Aufgliederung nach nature of expense (GKV) oder cost of sales (UKV) wahlweise in GuV selbst oder in den notes (IAS 1) |
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich | Keine Sondervorschriften | Gesonderter Ausweis (discontinued operations; IFRS 5) |
Vorjahresangaben | Bilanz und GuV | In allen Abschlussbestandteilen, einschließlich notes |
BILANZ | ||
Sonderaufwendungen | ||
Eigenkapitalbeschaffungskosten | Aktivierungsverbot, sofort aufwandswirksam | Aktivierungsverbot, aber nicht Aufwand, sondern Rücklagenverrechnung (IAS 32.35) |
Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand | Aktivierungsverbot seit Streichung § 269 HGB durch BilMoG | Aktivierungsverbot (IAS 38.69(a)) |
Immaterielles Anlagevermögen | ||
Entwicklungskosten | Aktivierungswahlrecht | Aktivierungsgebot; aber faktisches Wahlrecht, da Forschungskosten nicht zu aktivieren und Abgrenzung Ermessensfrage (IAS 38.51 ff.) |
Derivativer goodwill | Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung | Nur außerplanmäßige Abschreibung |
Negativer Unterschiedsbetrag | Nur für Konzernbilanz geregelt – Passivierung | Für Konzern- und Einzelbilanz geregelt – sofortiger Ertrag (IFRS 3.36) |
Sachanlagen | ||
Außerplanmäßige Abschreibung (Theorie) | Wiederbeschaffungswertorientiert | Ertragswertorientiert (insbesondere value in use; IAS 36) |
Neubewertung (durch Gutachten usw.) |
Verboten | Zulässig; Form: erfolgsneutral gegen Rücklagen (IAS 16) |
Tausch | Wahlweise Gewinnrealisierung oder Buchwertfortführung | Gewinnrealisierung, es sei denn ohne wirtschaftlichen Gehalt (IAS 16) |
Leasinggeber: Kriterien für finance leasing, d. h. Ausbuchung beim Leasinggeber |
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Leasingnehmer | Spiegelbildlich zu Leasinggeber | On-balance-Darstellung: Ansatz eines Nutzungsrechts (auch ohne Erlangung wirtschaftlichen Eigentums) und Passivierung einer Leasingverbindlichkeit; Ausnahmen für kurzfristige Verträge und für geringwertige Leasingobjekte (IFRS 16) |
Nicht eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude | Keine speziellen Regelungen | Als investment properties gesondert geregelt. Wahlweise nach Anschaffungskostenprinzip oder erfolgswirksam zum Stichtagszeitwert; im ersten Fall Anhangangabe zu Zeitwert (IAS 40) |
Vorräte/Auftragsfertigung | ||
Gewinnrealisierung bei Auftragsfertigung | Realisierung bei Fertigstellung des Auftrags bzw. Abnahme durch Kunden | In der Regel Realisierung nach Fertigstellungsgrad (percentage-of-completion); dabei Ermittlung Fertigstellungsgrad wahlweise nach Verhältnis Kosten/Gesamtkosten oder Leistung/Gesamtleistung (IFRS 15) |
Niederstwertprinzip | Teils absatzmarktorientiert, teils beschaffungsmarktorientiert | Absatzmarktorientiert |
Festwert | Zulässig | Ggf. zulässig (materiality) |
Fifo, Lifo | Beide zulässig | Nur Fifo zulässig |
Finanzvermögen | ||
Bewertung Beteiligungen | Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwerts) | Wahlweise fair value, Anschaffungskosten oder at equity |
Einfache Anteile sowie Fremdkapitalinstrumente ohne feste Zins- und Tilgungszahlungen | Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwerts) | Stichtagszeitwert, auch wenn über Anschaffungskosten Bewertungsergebnis z. T. erfolgsneutral gegen Eigenkapital zu buchen |
Finanzderivate | Wertänderung nur bei Drohverlust zu berücksich... |
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