Die rechtliche Entwicklung wird durch die Reaktionsbereitschaft der Öffentlichkeit unterstrichen. Öffentlich geförderte Verbraucherschutzeinrichtungen fungieren bei Vorwürfen mit Auswirkungen auf Verbraucher oder Arbeitsverhältnisse als Pranger. Unternehmen konnten sich bei Vorwürfen früher auf langwierige Auseinandersetzungen unter Experten einrichten. Heute müssen sie mit Reaktionen in sozialen Netzwerken oder den Medien rechnen. Diese können vorurteilsbeladen sein, verkehren die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung und haben für entlastende Ausführungen im Detail keine Zeit.

Dabei kommt es für die Intensität der Reaktion entscheidend auf die Nähe des Vorwurfs zum Markenkern an. So haben selbst massive Korruptionsfälle dem Ansehen eines großen deutschen Unternehmens kaum geschadet, wohl aber die aggressive Fahrweise eines Testfahrers, die zum Tod eines Kindes beigetragen hatte. Gleiches lässt sich beobachten, wenn man die Reaktion der Öffentlichkeit auf Kartellfälle mit hohen Bußgeldern einerseits und auf Vorwürfe gegen Missstände im Produktionsbereich oder beim Personaleinsatz andererseits vergleicht. Wie die jüngsten Fälle zu prekären Arbeitsverhältnissen zeigen, unterscheidet die Öffentlichkeit offenbar auch nicht zwischen unrechtmäßigem und bloß "unredlichem" Verhalten. Hinweise, man habe rechtlich doch alles genau geregelt, können daher in der Außenwahrnehmung eher belasten als entlasten. Auch unter Öffentlichkeitsgesichtspunkten bestätigt sich, dass Compliance holistisch verstanden werden muss, d. h. das gesamte Spektrum straf- oder bußgeldbewehrter Vorschriften und die entsprechenden Themenfelder im Vorfeld rechtlicher Regelungen einbeziehen sollte.

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