Eine Geschäftsordnung für die Risikomanagement- und Compliance-Koordinationsgruppe oder das Compliance Board könnte etwa wie folgt aussehen: Sie beginnt mit einer Beschreibung der Compliance-Zielsetzung und des CMS im Unternehmen als Grundlage der RICKO-Tätigkeit und schließt daran die Arbeitsregeln hierfür an. Damit wird eine besondere Compliance-Richtlinie entbehrlich.
Compliance-Zielsetzung und Scoping
- Rechtskonformität und Redlichkeit; Aufgabe jedes Mitarbeiters
- Risikoorientierte Präzisierung:
straf- oder bußgeldbewehrte Regeln, große Reputations- oder Vermögensschäden - Präventive Ausrichtung
- Compliance-Weisungswesen:
Organisationsgrundsätze, Verhaltenskodex, besondere Compliance-Richtlinien, Gesundheitsschutz- und Arbeitssicherheitsgrundsätze, Qualitätsstandards, funktionsbezogene Arbeitsanweisungen.
Compliance-Beteiligte
- Mitarbeiter und Fachabteilungen als Verantwortungsträger
- Compliance-Unterstützungs- und Kontrollfunktionen
- Themenverantwortliche und Unternehmensbeauftragte
Risikomanagement- und Compliance-Koordinationsgruppe (RICKO-Gruppe)
Teilnehmer
Ständige: Compliance-Beauftragter und Leiter Unterstützungsfunktionen
Nach Themenstellung: Themenverantwortliche und Unternehmensbeauftragte
Aufgabenstellung
Koordination: Die üblichen Aufgaben eines Compliance-Beauftragten, wie z. B. Entwicklung von Verhaltensstandards, Compliance-Weisungswesen, Schulung und Training, werden zusammen mit Sanktionsmanagement und Vorfalluntersuchung in die RICKO-Aufgabenstellung aufgenommen.
Sitzungen
Jährlich, halbjährlich, entsprechend Berichterstattung an Geschäftsleitung,
zwischenzeitliche Arbeitstreffen mit Vertretern nach Bedarf
Beschlussfassung
Flexibel: in Sitzungen, aber auch mündlich oder außerhalb von Treffen nach Herstellung eines Meinungsbilds.
Tagesordnung und Protokollierung
Struktur durch Mustertagesordnung, -protokolle und Berichtsvorlagen
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