Für den Hauptprozess "Kosten- und Leistungsrechnung" wird exemplarisch die Controller-Kompetenz Entscheidungsfähigkeit in Abb. 35a detailliert beschrieben.
Entscheidungsfähigkeit (A/P; L; S) | Fähigkeit, Entscheidungen unverzüglich zu treffen |
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Erläuterung: Entscheidungsfähigkeit ist die Fähigkeit, die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten aktiv und selbstbestimmt zu beurteilen und Prioritäten für das weitere Handeln zu setzen. Entscheidungsunfähigkeit führt zu Handlungsunfähigkeit. |
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Kompetenzbegriff:
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Kompetenzübertreibung: Entwirft Entscheidungsvorlagen vorschnell und setzt Entscheidungen ohne Absprache unbedacht um. |
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Legende: A/P: Mischform von Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz und personaler Kompetenz L: Output-Kategorie Leadership S: prozessspezifische Kompetenz |
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Besondere Relevanz – Hauptprozesse Kosten- und Leistungsrechnung, Projekt- und Investitionscontrolling, Risikomanagement, Betriebswirtschaftliche Beratung und Führung |
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Begründung Auswahl – Kosten- und Leistungsrechnung: Die fachliche Kompetenz, das Zusammenhangswissen und die regelmäßige Interaktion mit den betreuten Kostenstellenverantwortlichen befähigen Controller, Prozesse, Ergebnisse bzw. Handlungen zu verstehen, Handlungsempfehlungen zu geben und den Gesprächspartnern nachvollziehbar zu erklären. Zu beachten ist, dass Controller zwar dabei helfen, Entscheidungen vorzubereiten, sie aber nicht abschließend treffen. |
Abb. 35a: Entscheidungsfähigkeit als prozessspezifische Controller-Kompetenz – "Kosten- und Leistungsrechnung"[1]
Beispiel: Skalierung Entscheidungsfähigkeit (A/P; L; S) | Fähigkeit, Entscheidungen unverzüglich zu treffen | |
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1 | Ist in der Lage, unterschiedliche Handlungsalternativen aufzuzeigen. | |
2 | Setzt deutliche Prioritäten, um Handlungsalternativen aufzuzeigen; konzentriert sich auf das Wesentliche. | |
3 | Entwickelt im Rahmen der Entscheidungsunterstützung seine eigene Position. | |
4 | Nutzt in Fällen nicht-berechenbarer Entscheidungen den eigenen emotionalen und erfahrungsmäßigen Hintergrund und vertritt seine Position gegenüber Dritten aktiv. | |
5 | Wird vom Management aufgrund seiner klaren und gut nachvollziehbaren Empfehlungen als Ratgeber auch bei schwierigen Entscheidungen geschätzt und herangezogen. |
Abb. 35b: Skalierung der prozessspezifischen Controller-Kompetenz Entscheidungsfähigkeit
Der Hauptprozess Kosten- und Leistungsrechnung erfordert das in Abb. 36 dargestellte Controller-Fachwissen.
Know-how-Katalog | IGC-Hauptprozess Kosten- und Leistungsrechnung |
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Prozess und System | Kenntnis des betrieblichen Rechnungswesens und seiner Teilprozesse und Informationen Kenntnisse des komplexen Wirkungsgeflechts eines Unternehmens und der Abhängigkeiten als Grundlage für die situationsgerechte Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung Kenntnis der Vor- und Nachteile von Kosten- und Leistungsrechnungssystemen (z. B. teil- oder vollintegriert) und der damit verbundenen Kosten und Nutzen |
Führungsrelevante vs. externe Bewertung | Kenntnis der Einsatzfelder der im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung gewonnenen Informationen (IFRS, lokales GAAP, Angebotskalkulation etc.) und Kenntnis der unterschiedlichen Rechensysteme Integration der unterschiedlichen Rechensysteme zur Brückenbildung |
Führungsorientierung | Kenntnisse über Zielvereinbarungen und ihre Anreizwirkung im Zusammenhang mit der Kosten- und Leistungsplanung (z. B. für Profit Center- und Kostenstellenleiter) Kenntnisse über die Konzeption und Umsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung (z. B. als Verantwortungsrechnung) und deren Auswirkung auf das Managementverhalten |
IT-Werkzeuge | Kenntnisse betreffend ERP-System bzw. Kenntnis des Kosten- und Leistungsrechnungssystems sowie der vor- und nachgelagerten Systeme Kenntnis der Datenflüsse im Unternehmen, um Datenqualität zu sichern, Wissen, wer an welcher Stelle warum welche Daten wie zu erfassen hat Wissen über die Durchführung von Plausibilitätstests mit Systemhilfe |
Abb. 36: Prozessspezifisches Fachwissen – "Kosten- und Leistungsrechnung"
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