Ob die Aufgaben von den Mitgliedern gemeinsam übernommen werden oder eine Aufteilung in Ausschüsse erfolgt, hängt sowohl von der Größe des Unternehmens als auch vom Arbeits- und Zeitaufwand der Aufsichtspersonen ab. Auch wenn Ausbildung und persönlicher Hintergrund der Mitglieder zu unterschiedlich sind, kann die Bildung spezieller Gremien erwogen werden, welche die Aufgaben effektiver wahrnehmen.

Größere Aufsichtsräte organisieren ihre Tätigkeit in aller Regel in Ausschüssen. Bei den meisten freiwilligen Gremien werden Ausschüsse nicht erforderlich sein, da deren Größe überschaubar ist. Dennoch sind die speziellen Aufgaben des Prüfungsausschusses für den Controller von besonderem Interesse, kann und soll ein Controller hier seine Kenntnisse und Fähigkeiten besonders gewinnbringend einsetzen. Deshalb erfolgt eine nähere Betrachtung.

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