1.1 Controlling
Controlling bedeutet weder Revision noch Kontrolle. Die Fachliteratur liefert die verschiedensten Definitionen zu Controlling. Das Wort ist vom englischen "to control" abgeleitet, was so viel heißt, wie regeln, beherrschen, steuern und nicht kontrollieren.
Controller-Leitbild
Obwohl es von hauptberuflichen Controllern und Betriebswirtschaftlern entwickelt wurde, kann das aktuelle Controller-Leitbild auch auf Kleinunternehmen angewendet werden. Die fünf Punkte der Definition aus dem Leitbild der IGC (International Group of Controlling) lassen sich leicht übertragen.
- Alle Prozesse, die mit Planung und Steuerung oder der Festlegung von Zielen zu tun haben, werden vom Controlling bestimmt. Die notwendigen Informationen für die zielorientierten Entscheidungen werden bereit gestellt.
- Das Controlling entwickelt ein System der Planung, individuell auf die Kleinunternehmen zugeschnitten.
- Es werden die Einzelpläne der Bereiche abgestimmt und zu einem Budget zusammengeführt.
- Durch das Controlling wird bestimmt, welche Daten gesammelt und berechnet werden. Die Qualität der Informationen wird sichergestellt.
- Die Arbeit des Controlling macht Fehlentwicklungen aber auch Chancen erkennbar. Die Abweichungen werden analysiert.
Kurz- und langfristige Wirkung
Je nach Zeithorizont und Hauptaufgabe unterscheidet man kurzfristig-taktisches Controlling (operatives Controlling) und strategisch-langfristiges Controlling (strategisches Controlling). Das operative Controlling richtet sich primär auf die Gewinnerwirtschaftung, während das strategische Controlling der langfristigen Überlebenssicherung, z. B. durch Wachstum, dient. Große Unternehmen haben dafür eigene Abteilungen.
Der Unternehmer als Controller
Da sich kleinere Betriebe meist keine Controllingabteilung bzw. Controller leisten können, trägt der Unternehmer selbst diese Verantwortung und muss die wichtigsten Aufgaben eines Controllers übernehmen oder lässt sich von einem externen Partner helfen. Leistet sich der Unternehmer gar kein Controlling wird das am Ende noch teurer.
1.2 Was sind Kleinunternehmen?
Das HGB ordnet die Unternehmen in verschiedene Größenklassen ein. Demnach ist ein Kleinunternehmen definiert als ein Unternehmen, dessen Bilanzsumme kleiner ist als 6 Mio. Euro, dessen Umsatz unterhalb von 12 Mio. Euro im Jahr liegt und das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Zwei dieser drei Parameter müssen erfüllt sein. Das gilt zwar im HGB nur für Kapitalgesellschaften, wird aber nach vorherrschender Meinung auch auf Personengesellschaften und Einzelunternehmen übertragen. Eigene Definitionen für Unternehmensgrößen in anderen Gesetzen, z. B. die der Kleinstunternehmer, zeigen, dass diese gesetzlichen Definitionen wirtschaftspolitische Hintergründe haben.
Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Abläufe in Unternehmen sind eher die Kapazitäten, Strukturen und Kompetenzen wichtig. Die Entscheidungsstrukturen bestimmen, ob ein Unternehmen wie ein Kleinunternehmen agiert oder nicht. Ist die Struktur auf eine Person oder eine kleine Gruppe von Personen fokussiert und kann mit dieser Struktur das Unternehmen auch tatsächlich geführt werden, handelt es sich um ein Kleinunternehmen aus unserer Sicht.
Solche Strukturen sind häufig in Einzelunternehmen oder Familienunternehmen zu finden. Eine wachsende Zahl junger Unternehmen aus der Gründerszene erweitert den Kreis der Kleinunternehmen ständig. Gerade Existenzgründer konzentrieren sich notwendigerweise auf ihr Kerngeschäft und benötigen für das Controlling Unterstützung bei der Informationsbereitstellung, der Aufbereitung von Daten und deren Analyse.