Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wurde ein Kinderbonus von 150 EUR gewährt. Die Auszahlung des Kinderbonus ist regelmäßig im Mai 2021 erfolgt. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bei der endgültigen Berechnung der Einkommensteuerlast wird der Bonus aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Im Ergebnis wird gerade bei Gut- und Besserverdienern der Bonus dadurch vollständig aufgezehrt und ggf. fällt auch eine Steuererstattung geringer aus als in Vorjahren. Bei einem Jahreseinkommen ab etwa 80.000 EUR brutto (verheiratet, ein Kind) bleibt unterm Strich vom Bonus nichts mehr übrig, außer der Tatsache, dass die Betroffenen das Geld einige Monate früher bekommen haben.

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