Dr. Florian Kloster, Dr. Christian Delarber
Rz. 131
Zerobonds sind Schuldverschreibungen, bei denen Zinsen nicht laufend geleistet, sondern die Zinsen und Zinseszinsen zurückbehalten und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit dem ursprünglich eingezahlten Kapitalbetrag an den Anleger ausgezahlt werden. Somit drückt die Verzinsung den Unterschied zwischen Ausgabekurs und höherem Rückzahlungskurs aus.
Unternehmen S nimmt bei G am 5.1.00 eine Anleihe in Höhe von 500.000 EUR auf, die am 5.1.10 in einem Betrag zurückgezahlt werden soll. Es sollen keine laufenden Zinsen gezahlt werden. S und G gehen von einer Verzinsung von 5 % aus.
Das nach n Jahren zurückzuzahlende Kapital Kn ergibt sich bei einem Anfangskapital Ko und unter Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen bei einem Prozentsatz von p:
Kn = 500.000 EUR × 1,62889463
Kn = 814.447,32 EUR
S hat also am 05.01.10 einen Betrag von 814.447,32 EUR zu zahlen.
Rz. 132
Ausgabebetrag ist der Betrag von 500.000 EUR. Es stellt sich die Frage nach dem Erfüllungsbetrag/Rückzahlungsbetrag. Entspricht dieser dem am Ende der Laufzeit des Darlehens zu zahlenden Betrag von 814.447,32 EUR, so wäre die Differenz in Höhe von 314.447,32 EUR als Damnum/Disagio zu behandeln. Handelsrechtlich bestünde die Möglichkeit, diesen Betrag bereits im Ausgabejahr als Aufwand zu berücksichtigen oder diesen zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben (§ 250 Abs. 3 HGB). Dieses Vorgehen entspricht der Bruttomethode. Hingegen kann aber auch der Ausgabebetrag zuzüglich der zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsen als Rückzahlungsbetrag angesehen werden. Dies entspricht der Nettomethode.
Rz. 133
Handelsrechtlich wird nach herrschender Meinung und steuerrechtlich nach den Verwaltungsanweisungen der Rückzahlungsbetrag gemäß der Nettomethode berechnet. Angesetzt wird daher als Betrag i. S. von § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB der nach der Nettomethode zum jeweiligen Bilanzstichtag berechnete Betrag. Ausgabebetrag und Zinsverpflichtung zum Bilanzstichtag sind dabei als einheitliche Schuld anzusehen. Die Zinsverpflichtung wird dem Ausgabebetrag ratierlich zugeschrieben, sodass zum Ende der Laufzeit der Anleihe der vollständige Rücknahmebetrag ausgewiesen wird.
Rz. 134
Für diese Auslegung spricht, dass bei vorzeitiger Rückzahlung, etwa nach Ausübung eines eingeräumten außerordentlichen Kündigungsrechts, nur der Auszahlungsbetrag zuzüglich der zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen zu zahlen ist.
Im vorstehenden Beispiel ist daher die Anleihe von S am 31.12.01 wie folgt anzusetzen:
Kn = 500.000 EUR × 1,05
Kn = 525.000 EUR
Rz. 135
Ist der Ausgabebetrag niedriger als der im Prospekt festgelegte Emissionsbetrag, weil sich etwa während der Planung und Emissionsphase der Marktzins verändert hat, kann der Unterschied zwischen Emissionsbetrag und Ausgabebetrag als Damnum/Disagio aktiviert werden. Passiviert wird dann der Emissionsbetrag zuzüglich der zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsen.
Rz. 136
Ist bei anderen Anleihen bzw. Schulddarlehen der Rückzahlungsbetrag wesentlich höher als der Ausgabebetrag und beträgt der Zinssatz 0 % oder liegt er weit unter dem Marktzins, sollten diese entsprechend den Zero-Bonds behandelt werden.