Prof. Dr. rer. pol. Thomas Rautenstrauch
Am Beispiel des strategischen M&A-Entscheids eines Unternehmens, das sich als strategischer Investor betätigen will, wird der Einsatz des FORDEC-Entscheidungsmodells im Kontext mit der Strategieentwicklung verdeutlicht. M&A-Transaktionen sind regelmäßig Projekte, die unter Zeitdruck bei gleichzeitig hoher Vertraulichkeit initiiert und realisiert werden und bei denen häufig ein hohes finanzielles Risiko im Falle des Scheiterns der M&A-Strategie die Folge ist.
4.1 Facts – Situationsanalyse und Erfassen entscheidungsrelevanter Informationen
Die strategische Zielplanung bildet den Ausgangspunkt für die systematische Vorbereitung einer potenziellen Übernahme im Rahmen einer M&A-Strategie. Eulerich weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein strategischer Handlungsrahmen auf Basis festgelegter strategischer Ziele auch bei unerwarteten Gelegenheiten für ein M&A nicht nur sinnvoll, sondern zugleich erfolgskritisch ist. Auch aus Investorensicht können verschiedene Gründe für die Ausarbeitung einer M&A-Strategie sprechen, wie z. B. die Sicherung einer Kunden- oder Lieferantenbasis, der Erwerb von Technologie und Know-how oder auch die Erweiterung des eigenen Produkt- und Leistungsportfolios. So gilt es aus Investorensicht im Rahmen einer ersten Situationsanalyse bereits in einer frühen Phase zu prüfen, welche relevanten kurzfristigen und langfristigen Ziele durch die Transaktion grundsätzlich erreicht werden können. Hinsichtlich der Erfassung entscheidungsrelevanter Informationen werden anfänglich auch die Interessen der relevanten Stakeholder zu ermitteln sein, um hierauf abgestimmte strategische Ziele und anschließend auch ein konformes taktisches Vorgehen zu entwickeln.
4.2 Options – Entwicklung von Handlungsoptionen
Während bei einem M&A zunächst die zwei grundlegenden Handlungsoptionen "Durchführung der Unternehmenstransaktion (Merger & Acquisition)" oder "Verzicht auf die Durchführung der Unternehmenstransaktion" vorliegen, werden im weiteren Verlauf sowie im Falle eines Entscheids für die Durchführung zahlreiche weitere Handlungsoptionen zu prüfen sein. Diese betreffen beispielsweise die Art des Erwerbs ("Share Deal", "Asset Deal", "Carve-Out", "Joint Venture"), die mögliche Ausgestaltung der Transaktion sowie der vertraglichen Rechte (z. B. Vetorechte u. a.) oder die Höhe Anteilserwerbs.
Bei den grundlegenden Handlungsoptionen geht es auch um die Machbarkeit der Unternehmensübernahme, welche durch das Niveau bzw. die Höhe des Kaufpreises sowie die eigene Finanzsituation bzw. Bonität des Investors beeinflusst wird.
Als Informationsbasis für die Entwicklung der strategischen Handlungsoptionen dienen vor allem die Umfeldanalyse und die Unternehmensanalyse.
Die PESTEL-Analyse stellt eine bekannte Variante der Umweltanalyse mit hohem Verbreitungsgrad dar, die darauf abzielt, die politisch-rechtlichen, technologischen, makroökonomischen, sozial-kulturellen und ökologischen Einflüsse und deren voraussichtliche Entwicklungen des (Makro-)Umfelds zu erfassen und hieraus fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Strategieentwicklung abzuleiten. Hierbei wirkt die Informations- und Kommunikationstechnologie als Treiber für das Sammeln, Aufbewahren und Analysieren der relevanten Daten und ermöglicht zudem eine hohe Wirtschaftlichkeit dieser Aktivitäten im Entscheidungsprozess. Neben der technologischen Perspektive ist auch die Informationskultur einer Organisation von Bedeutung, wenn es um die Realisierung einer datenbasierten Entscheidungsfindung geht. Nach Ansicht von Bishop sind es insbesondere die Technologie und Analytik, die hierbei als Verbindungselement zwischen Daten und Entscheidungsfindung fungieren.
4.3 Risks & Benefits – Bewertung der Chancen und Risiken von Handlungsoptionen
Wenn es darum geht, die wesentlichen Chancen und Risiken für den Erwerber aus einer Unternehmensübernahme zu erkennen und zu bewerten, ist eine sogenannte Due Diligence-Prüfung unverzichtbar. Der Begriff Due Diligence weist dabei auf die nötige Sorgfalt bei der Entscheidung über eine Unternehmensübernahme hin, da ein Investor – vor dem Hintergrund fehlender Gewährleistungsrechte im US-amerikanischen Recht – das Mängelrisiko bei solchen Transaktionen regelmäßig selber trägt. Der Nutzen aus einer Due Diligence für die strategische Entscheidungsfindung im Rahmen einer M&A-Transaktion ist gemäß Behrens und Strauch somit offensichtlich: "Unter der Due Diligence versteht man Analysen eines Unternehmens zur Erhöhung der Entscheidungsqualität und zur Absicherung gegen Akquisitionsrisiken…".
Das weit verbreitete Vorgehen, dass interessierte Käufer sich die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre vorlegen lassen und sich vor allem über die vergangenheitsorientierte finanzielle Performance des Kaufobjekts informieren, greift zu kurz. Wo beispielsweise neue oder erweiterte Geschäftsmodelle der Unternehmen, sich ändernde gesellschaftliche Normen und Werte oder auch neue Gesetze und Vorschriften zu beobachten sind, wird eine nur auf finanzielle Chancen und Risiken fokussierte Due Diligence-Prüfung die im Mittelpunkt stehende Kaufentscheidung nur unzureichend unterstützen können. Vielmehr werden sowohl quantitative und...